Rund 300 Partnerkanzleien · Fachanwälte für Erbrecht · KI-gestützte Ersteinschätzung
Pflichtteil · Erbrecht

Enterbt? Ihr Pflichtteil ist bares Geld – lassen Sie ihn nicht verjähren.

Als Kind, Ehepartner oder Elternteil steht Ihnen trotz Testament die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils zu – als Geldanspruch gegen die Erben. Ein Fachanwalt für Erbrecht beziffert und sichert ihn.

  • KI-Ersteinschätzung Ihres Anspruchs + Fachanwalt für Erbrecht übernimmt
  • Schenkungen der letzten 10 Jahre erhöhen Ihren Anspruch (§ 2325 BGB)
  • Der Pflichtteil finanziert die Anwaltskosten in der Regel selbst
Pflichtteil jetzt prüfen lassen
⏳ Verjährung: 3 Jahre zum Jahresende ab Kenntnis – häufig der 31.12.

Pflichtteils-Rechner

Unverbindliche Orientierung in 30 Sekunden

Geschätzter Nachlasswert (Immobilien, Konten, Depots)300.000 €
Ihr Verhältnis zum Verstorbenen
Lebt der Ehepartner des Verstorbenen?
Kinder des Verstorbenen insgesamt2
Ihr Pflichtteil, ca.*
37.500 €
Ihre Pflichtteilsquote1/8
Anwaltskosten (gesetzl. RVG, außergerichtl.), ca.*– €
Ihr Plus nach Kosten, ca.*– €
Anspruch vom Fachanwalt sichern lassen

*Faustformel-Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich prüft ein Fachanwalt. Schenkungen können den Anspruch erhöhen.

⚠️

Der teuerste Fehler: die Zahl des Erben ungeprüft akzeptieren.

Ohne notarielles Nachlassverzeichnis (Ihr Recht nach § 2314 BGB) kennen Sie den echten Nachlasswert nicht. Immobilien werden zu niedrig angesetzt, Schenkungen der letzten 10 Jahre verschwiegen – dabei erhöhen sie Ihren Anspruch. Wer vorschnell eine Abfindung oder einen Verzicht unterschreibt, verschenkt häufig fünfstellige Beträge. Unterschreiben Sie nichts, bevor ein Fachanwalt die Zahlen geprüft hat.

In drei Schritten zu Ihrem Pflichtteil

Transparent, was unverbindlich ist – und was ein Mandat wird.

SCHRITT 1
Unverbindlich

KI-Ersteinschätzung

Sie beantworten wenige Fragen zu Erbfall, Familie und Nachlass. Unsere KI ordnet Anspruch, Quote und Fristen ein – sofort.

SCHRITT 2
Unverbindlich

Fachanwalt für Erbrecht prüft

Eine Partnerkanzlei mit Fachanwaltstitel Erbrecht bewertet Ihren Fall und bespricht mit Ihnen Anspruch, Kosten und Vorgehen.

SCHRITT 3
Mandat · gesetzliche Gebühren

Auskunft & Durchsetzung

Die Kanzlei fordert das notarielle Nachlassverzeichnis, beziffert den Anspruch inkl. Schenkungen und setzt ihn durch – außergerichtlich oder vor Gericht.

Selbst verhandeln – oder anwaltlich beziffern lassen?

Ohne Anwalt

  • Sie müssen der Wertangabe des Erben vertrauen – ohne Nachweis
  • Schenkungen und Kontobewegungen der letzten 10 Jahre bleiben unentdeckt
  • Immobilien werden ohne Gutachten oft deutlich zu niedrig angesetzt
  • Die Verjährung läuft weiter – Hinhalten kostet den Anspruch

Mit Fachanwalt für Erbrecht

  • Durchsetzung des notariellen Nachlassverzeichnisses (§ 2314 BGB)
  • Pflichtteilsergänzung: Schenkungen erhöhen den Anspruch (§ 2325 BGB)
  • Werthaltige Bezifferung inkl. Immobilienbewertung
  • Verjährung wird gehemmt, Fristen professionell gesichert

Was kostet das – und wer zahlt?

Kostenklarheit vor dem Mandat. Keine versteckten Honorare.

💶

Der Pflichtteil finanziert den Anwalt

Die gesetzlichen Gebühren sind ein Bruchteil des Anspruchs. Beispiel: Bei ca. 37.500 € Pflichtteil liegen die außergerichtlichen RVG-Gebühren typischerweise im niedrigen vierstelligen Bereich – Ihr Plus bleibt deutlich fünfstellig.*

⚖️

Gesetzliche Gebühren (RVG)

Partnerkanzleien rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab – gesetzlich festgelegte Sätze nach Streitwert, vorab transparent beziffert. Bei Gerichtsverfahren trägt die unterliegende Seite die Kosten.

🛡️

Rechtsschutzversicherung

Viele Privat-Rechtsschutz-Tarife decken im Erbrecht zumindest die anwaltliche Beratung. Die Kanzlei prüft Ihre Deckung kostenfrei mit – ehrlich gesagt: volle Prozessdeckung ist im Erbrecht die Ausnahme.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Kinder (und wenn diese verstorben sind: Enkel), der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie – falls keine Kinder existieren – die Eltern des Verstorbenen. Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben.
Wie lange habe ich Zeit?
Der Anspruch verjährt in der Regel drei Jahre zum Jahresende, gerechnet ab dem Jahr, in dem Sie vom Erbfall und Ihrer Enterbung erfahren haben (§§ 195, 199 BGB). Danach ist er praktisch wertlos – auch wenn er berechtigt war. Ein Anwalt kann die Verjährung hemmen.
Was, wenn der Erbe den Nachlasswert nicht offenlegt?
Sie haben einen gesetzlichen Auskunftsanspruch (§ 2314 BGB) – auf Verlangen sogar als notarielles Nachlassverzeichnis inklusive Schenkungen der letzten zehn Jahre. Genau hier setzt die anwaltliche Vertretung an: Ohne belastbare Zahlen gibt es keine faire Abfindung.
Der Verstorbene hat zu Lebzeiten viel verschenkt – zählt das?
Ja. Schenkungen der letzten zehn Jahre werden über den Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) anteilig dem Nachlass hinzugerechnet – im ersten Jahr voll, danach jährlich um 10 % abschmelzend. Bei Schenkungen an den Ehepartner beginnt die Frist oft gar nicht zu laufen. Das übersehen Betroffene ohne Anwalt fast immer.

Ihr Pflichtteil verfällt nicht durch Streit – sondern durch Warten.

Starten Sie die KI-Ersteinschätzung. Danach prüft ein Fachanwalt für Erbrecht Ihren Anspruch – unverbindlich und mit klarer Kostenauskunft.

Jetzt Pflichtteil prüfen lassen
⏳ Verjährung häufig zum 31.12. – Kenntnisjahr entscheidet