Prüfen wir, was Ihnen zusteht.
Wenige Fragen – danach erhalten Sie Ihre KI-Ersteinschätzung und ein Fachanwalt für Erbrecht übernimmt die verbindliche Prüfung.
Was ist Ihre Situation?
Wählen Sie, was am besten passt.
In welchem Verhältnis standen Sie zum Verstorbenen?
Davon hängt ab, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteil zusteht.
Wann haben Sie vom Erbfall und Ihrer Enterbung erfahren?
Das Kenntnisjahr bestimmt Ihre Verjährungsfrist (§§ 195, 199 BGB).
Zur Familie des Verstorbenen
Daraus berechnet die KI Ihre Pflichtteilsquote.
Wie hoch schätzen Sie den Nachlass?
Grobe Schätzung genügt – Immobilien, Konten, Depots, Beteiligungen.
Liegt Ihnen ein Nachlassverzeichnis vor?
Sie haben Anspruch auf ein notarielles Verzeichnis inkl. Schenkungen (§ 2314 BGB).
Haben Sie eine private Rechtsschutzversicherung?
Ehrliche Einordnung: Im Erbrecht ist meist die Beratung gedeckt, selten der Prozess. Die Kanzlei prüft Ihre Deckung kostenfrei mit.
Wohin dürfen wir Ihre Ersteinschätzung senden?
Ihre Daten gehen ausschließlich an die prüfende Partnerkanzlei.
Ihre Partnerkanzlei für Erbrecht
Wählen Sie einen Wunschtermin für das Erstgespräch – unverbindlich.
Dr. M. K.*
*Musterprofil, Platzhalter – vor Livegang durch echte Anwältin/Anwalt der Partnerkanzlei mit Einwilligung ersetzen.
Ihre KI-Rechtsanalyse wird erstellt …
Fall wird strukturiert …
Ihre Ersteinschätzung
📌 Das spricht in Ihrem Fall für die Durchsetzung
⏳ Ihre Frist
💶 Kosten & Ihr Plus
*KI-Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und gesetzlicher Faustformeln – keine Rechtsberatung. Verbindlich prüft Ihre Fachanwältin/Ihr Fachanwalt.
Fast geschafft – wie möchten Sie weitermachen?
Ihre Unterlagen und die Ersteinschätzung sind für die Kanzlei hinterlegt.