Über 250 Anwälte im Partnernetzwerk · KI-gestützte Ersteinschätzung
Pflichtteil · Erbrecht

Enterbt? Ihr Pflichtteil ist bares Geld – lassen Sie ihn nicht verjähren.

Als Kind, Ehepartner oder Elternteil steht Ihnen trotz Testament die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils zu – als Geldanspruch gegen die Erben. Eine Kanzlei mit Expertise im Erbrecht beziffert und sichert ihn.

  • KI-Ersteinschätzung Ihres Anspruchs + Kanzlei mit Expertise im Erbrecht übernimmt
  • Schenkungen der letzten 10 Jahre erhöhen Ihren Anspruch (§ 2325 BGB)
  • Der Pflichtteil finanziert die Anwaltskosten in der Regel selbst
Verjährung: 3 Jahre zum Jahresende ab Kenntnis – häufig der 31.12.

Pflichtteils-Rechner

Unverbindliche Orientierung in 30 Sekunden

Geschätzter Nachlasswert (Immobilien, Konten, Depots)300.000 €
Ihr Verhältnis zum Verstorbenen
Lebt der Ehepartner des Verstorbenen?
Kinder des Verstorbenen insgesamt2
Ihr Pflichtteil, ca.*
37.500 €
Ihre Pflichtteilsquote1/8
Anwaltskosten (gesetzl. RVG, außergerichtl.), ca.*– €
Ihr Plus nach Kosten, ca.*– €

*Faustformel-Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich prüft eine Kanzlei. Schenkungen können den Anspruch erhöhen.

Der teuerste Fehler: die Zahl des Erben ungeprüft akzeptieren.

Ohne notarielles Nachlassverzeichnis (Ihr Recht nach § 2314 BGB) kennen Sie den echten Nachlasswert nicht. Immobilien werden zu niedrig angesetzt, Schenkungen der letzten 10 Jahre verschwiegen – dabei erhöhen sie Ihren Anspruch. Wer vorschnell eine Abfindung oder einen Verzicht unterschreibt, verschenkt häufig fünfstellige Beträge. Unterschreiben Sie nichts, bevor eine Kanzlei die Zahlen geprüft hat.

In drei Schritten zu Ihrem Pflichtteil

Transparent, was unverbindlich ist – und was ein Mandat wird.

SCHRITT 1
Unverbindlich

KI-Ersteinschätzung

Sie beantworten wenige Fragen zu Erbfall, Familie und Nachlass. Unsere KI ordnet Anspruch, Quote und Fristen ein – sofort.

SCHRITT 2
Unverbindlich

Eine Kanzlei mit Expertise im Erbrecht prüft

Eine Partnerkanzlei mit Expertise im Erbrecht bewertet Ihren Fall und bespricht mit Ihnen Anspruch, Kosten und Vorgehen.

SCHRITT 3
Mandat · gesetzliche Gebühren

Auskunft & Durchsetzung

Die Kanzlei fordert das notarielle Nachlassverzeichnis, beziffert den Anspruch inkl. Schenkungen und setzt ihn durch – außergerichtlich oder vor Gericht.

Selbst verhandeln – oder anwaltlich beziffern lassen?

Ohne Anwalt

  • Sie müssen der Wertangabe des Erben vertrauen – ohne Nachweis
  • Schenkungen und Kontobewegungen der letzten 10 Jahre bleiben unentdeckt
  • Immobilien werden ohne Gutachten oft deutlich zu niedrig angesetzt
  • Die Verjährung läuft weiter – Hinhalten kostet den Anspruch

Mit einer Kanzlei aus dem Partnernetzwerk

  • Durchsetzung des notariellen Nachlassverzeichnisses (§ 2314 BGB)
  • Pflichtteilsergänzung: Schenkungen erhöhen den Anspruch (§ 2325 BGB)
  • Werthaltige Bezifferung inkl. Immobilienbewertung
  • Verjährung wird gehemmt, Fristen professionell gesichert

Was kostet das – und wer zahlt?

Kostenklarheit vor dem Mandat. Keine versteckten Honorare.

Der Pflichtteil finanziert den Anwalt

Die gesetzlichen Gebühren sind ein Bruchteil des Anspruchs. Beispiel: Bei ca. 37.500 € Pflichtteil liegen die außergerichtlichen RVG-Gebühren typischerweise im niedrigen vierstelligen Bereich – Ihr Plus bleibt deutlich fünfstellig.*

Gesetzliche Gebühren (RVG)

Partnerkanzleien rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab – gesetzlich festgelegte Sätze nach Streitwert, vorab transparent beziffert. Bei Gerichtsverfahren trägt die unterliegende Seite die Kosten.

Rechtsschutzversicherung

Viele Privat-Rechtsschutz-Tarife decken im Erbrecht zumindest die anwaltliche Beratung. Die Kanzlei prüft Ihre Deckung kostenfrei mit – ehrlich gesagt: volle Prozessdeckung ist im Erbrecht die Ausnahme.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Kinder (und wenn diese verstorben sind: Enkel), der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie – falls keine Kinder existieren – die Eltern des Verstorbenen. Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben.
Wie lange habe ich Zeit?
Der Anspruch verjährt in der Regel drei Jahre zum Jahresende, gerechnet ab dem Jahr, in dem Sie vom Erbfall und Ihrer Enterbung erfahren haben (§§ 195, 199 BGB). Danach ist er praktisch wertlos – auch wenn er berechtigt war. Ein Anwalt kann die Verjährung hemmen.
Was, wenn der Erbe den Nachlasswert nicht offenlegt?
Sie haben einen gesetzlichen Auskunftsanspruch (§ 2314 BGB) – auf Verlangen sogar als notarielles Nachlassverzeichnis inklusive Schenkungen der letzten zehn Jahre. Genau hier setzt die anwaltliche Vertretung an: Ohne belastbare Zahlen gibt es keine faire Abfindung.
Der Verstorbene hat zu Lebzeiten viel verschenkt – zählt das?
Ja. Schenkungen der letzten zehn Jahre werden über den Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) anteilig dem Nachlass hinzugerechnet – im ersten Jahr voll, danach jährlich um 10 % abschmelzend. Bei Schenkungen an den Ehepartner beginnt die Frist oft gar nicht zu laufen. Das übersehen Betroffene ohne Anwalt fast immer.

Ihr Pflichtteil verfällt nicht durch Streit – sondern durch Warten.

Starten Sie die KI-Ersteinschätzung. Danach prüft eine Kanzlei mit Expertise im Erbrecht Ihren Anspruch – unverbindlich und mit klarer Kostenauskunft.

Verjährung häufig zum 31.12. – Kenntnisjahr entscheidet

KI-GESTÜTZTE RECHTSINFORMATION

Sie interagieren mit Lexi, einem KI-gestützten Rechtsinformationssystem.

Dies ist keine Rechtsberatung. Ein Anwalt sollte die Ergebnisse bewerten.

Expertise im Erbrecht

Enterbt? Sichern Sie Ihren Pflichtteil in Geld.

Ihnen steht ein fester Anteil zu, auch gegen das Testament – oft mehr, als die Erben nennen.

400.000 €
Ihr Pflichtteil, ca.50.000 €
Bei Schenkungen zu Lebzeitenoft deutlich mehr

*Typische Quote als Kind (⅛). Ihre genaue Quote zeigt die kostenlose Prüfung.

Wichtig: Ihr Anspruch verjährt – meist 3 Jahre zum Jahresende. Warten kostet bares Geld.
4,8/5 Bewertungenkostenlos & unverbindlichRückmeldung in 24 h

Warum Ihnen mehr zusteht, als die Erben nennen

Wer zahlen muss, rechnet den Nachlass klein: Immobilien zu niedrig angesetzt, Konten unvollständig, Schenkungen verschwiegen. Mit einer Kanzlei kommt der volle Nachlass auf den Tisch – notfalls per notariellem Verzeichnis. Und Schenkungen der letzten 10 Jahre erhöhen Ihren Anteil zusätzlich.

So läuft's

1Fall schildern: 6 kurze Fragen, 2 Minuten – die KI berechnet Ihre Quote und prüft die Verjährung.
2Eine Kanzlei mit Expertise im Erbrecht prüft: Testament, Nachlass, Schenkungen – und nennt Ihnen Anspruch und Kosten vorab.
3Sie entscheiden: Ein Mandat kommt nur zustande, wenn es sich für Sie rechnet.

Kurz beantwortet

Ich wurde enterbt – bekomme ich trotzdem etwas?

Ja, genau dafür gibt es den Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in Geld – auch gegen den Willen des Testaments. Eine vollständige Entziehung ist nur in seltenen Ausnahmefällen wirksam.

Was kostet mich das?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Vor einem Mandat erhalten Sie die Kosten schriftlich – sie richten sich nach dem Wert und werden in der Regel aus dem durchgesetzten Pflichtteil beglichen. Ehrlich gesagt: Rechtsschutzversicherungen zahlen im Erbrecht meist nicht.

Ich kenne den Nachlasswert gar nicht?

Das ist der Normalfall – und genau dafür haben Sie einen Auskunftsanspruch: Die Erben müssen den Nachlass offenlegen, notfalls mit notariellem Verzeichnis samt Belegen. Eine Schätzung genügt für den Start.